Stuttgart 21 – Baden-Württemberg stimmt ab

Veröffentlicht am 17.11.2011 in Ortsverein

Ein Novum in der Geschichte Baden-Württembergs

Bei ihrer jüngsten Vorstandssitzung befassten sich die Neulußheimer Sozialdemokraten mit der am 27. November stattfindenden Abstimmung zum Bahnprojekt Stuttgart 21.
Ortsvereinsvorsitzender Jan Kritzer stellte fest, dass es dem Projekt bis heute an der notwendigen Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung mangele und es wichtig sei, Aufklärung zu leisten, damit die Bürger ihr erstmals gewährtes Recht zur Volksabstimmung klar verstehen und sodann nach ihrem Sinn ausüben können.
Die von der SPD im September 2010 auf den Weg gebrachte Volksabstimmung überlässt der Bevölkerung die letzte Entscheidung. Das sei ein Novum in der Geschichte unseres Landes, so Kritzer. Allerdings hat die Abstimmung nur dann Gültigkeit, wenn ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger an ihr teilnehmen. Deswegen ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen ihre Stimme abgeben.

Über was wird abgestimmt?
Hanspeter Rausch brachte es in klaren Worten zum Ausdruck: Es wird entschieden, ob das Land Baden-Württemberg von den finanziellen Verpflichtungen am S21-Vorhaben zurücktreten soll.
Nun liegt es in der Hand der Baden-Württemberger, ihre Meinung zu äußern. Der Weg zur Volksabstimmung ist frei.

Die weitere Diskussion befasste sich mit dem Stimmzettel, der in seinen Formulierungen nicht gerade dazu beiträgt, eine eindeutige Entscheidung zu treffen.

Auf dem Stimmzettel heißt es:
„Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ‚Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21‘ (S21-Kündigungsgesetz) zu?“

Vorstandsmitglied Christian Roth erläuterte das JA oder NEIN:
Wer mit JA stimmt, stimmt für die Kündigung der Verträge und damit für den Ausstieg des Landes aus Stuttgart 21. Ein solcher Ausstieg ist mit hohen Hürden versehen. Denn nach den klaren Aussagen aller Projektbeteiligten ist mit einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung nicht zu rechnen. Dadurch kämen auf das Land Baden-Württemberg nach Expertise der Bahn Schadenersatzforderungen zwischen 500 Mio. und 1,5 Mrd. Euro zu.

Wer mit NEIN stimmt, stimmt gegen die Kündigung und für den Weiterbau des Bahnprojekts. Das Land Baden-Württemberg bliebe dann bei seiner bisherigen Position. Die Kostenbeteiligung des Landes Baden-Württemberg beträgt bei der Realisierung des Projektes über 10 Jahre verteilt 824 Millionen Euro.

Die Neulußheimer Sozialdemokraten hoffen, dass die Neulußheimer Bevölkerung am Sonntag, 27.11. von ihrem Bürgerrecht rege Gebrauch machen.

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