Aus dem Gemeinderat

Veröffentlicht am 03.06.2022 in Fraktion

Nachdem in der Gemeinderatssitzung im März der Tagesordnungspunkt zur Vergabe der gemeindeeigenen Grundstücke in der Zeppelinstraße von der Tagesordnung genommen wurde, fiel vergangene Woche die endgültige Entscheidung über den Verbleib dieser Grundstücke.

Zufunftschancen vertan

Bei dem Beschluss, die westliche Seite der Zeppelinstraße für Wohnbebauung zu erschließen, legte die SDP-Fraktion großen Wert darauf, dass hier nicht nur Grundstücke für Einfamilienhäuser entstehen, sondern auch solche für Geschosswohnungsbau. Im Umlegungsverfahren gelang es schließlich der Verwaltung vier große Grundstücke im Eigentum der Gemeinde auszuweisen.

Somit war die Voraussetzung geschaffen, dass die Gemeinde bestimmen kann, was und wie auf diesen Grundstücken gebaut wird. Nach umfangreichen und zeitintensiven Recherchen und Vergleiche mit anderen Gemeinden sahen wir in der Zeppelinstraße die einmalige Chance, dass hier Mehrfamilienhäuser entstehen könnten, die den Anforderungen der Nachhaltigkeit in Kombination mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum (sozialer Wohnungsbau) gerecht werden. Dass dieses Ansinnen nicht einfach zu realisieren ist, war und ist uns bewusst. Doch warum soll uns das nicht gelingen, was in anderen Gemeinden bereits Realität ist.

Ein wesentlicher Faktor, der einem solchen Vorhaben im Wege steht, ist die inflationäre Entwicklung der Grundstückspreise.  Um dem entgegen zu wirken, würde sich die Vergabe der Flurstücke in Erbpacht anbieten. Hiermit bliebe die Gemeinde nicht nur Eigentümerin und könnte auch zukünftig bestimmen was auf den Grundtücken geschieht, sondern hätte auch langfristig eine Einnahmequelle, von der auch die zukünftigen Generationen profitieren könnten. Aus diesem Grund haben wir von Anfang an den Antrag der Fraktion „Wir für Neulußheim“ unterstützt, die vier Grundstücke in Erbpacht zu vergeben und, um den Kernhaushalt der Gemeinde zu entlasten, dafür eine Grundstücksgesellschaft zu gründen.

SPD-Fraktion enttäuscht

Dass es letztendlich zum Verkauf der Grundstücke kam, ist der Tatsache zu schulden, dass wir einen Kreditvertrag zur Zwischenfinanzierung der Erschließungskosten abgeschlossen haben, der mit dem Verkaufserlös unserer Grundstücke getilgt werden sollte. Ferner hat das Kommunalrechtsamt des Landkreises erhebliche Bedenken in der Richtung, dass bei einer langfristigen Ratentilgung des Kredits mit Hilfe der Einnahmen durch die Erbpacht die Gemeinde für zukünftige Investitionen nicht mehr die notwendige Liquidität haben könnte.

Uns verwundert diese Aussage der Kommunalaufsicht, da mit der Erbpacht die Tilgung des Kredits langfristig gewährleistet ist. Ferner werden wir als „finanzschwache Gemeinde“ immer wieder darauf hingewiesen unsere Einnahmen zu verbessern. Das wäre mit der Erbpacht ebenfalls gewährleistet, denn der Kredit wäre nach 25 bis 30 Jahren getilgt und unsere nachfolgenden Generationen hätten mit den langfristigen Einnahmen die Chance, weitere Investitionen zu finanzieren. Gerade dieser Aspekt wurde im Februar in der Zeitschrift des Gemeindetags Baden-Württemberg als Zukunftschance für die Gemeinde hervorgehoben.

Doch letztendlich entschied die Mehrheit des Gemeinderates die Grundstücke gegen Höchstgebot zu verkaufen und somit auf all die beschriebenen Chancen zu verzichten. Hier fehlte der Mut neue Wege zu probieren, was nach all den Vorbereitung und Diskussionen mehr als enttäuschend ist.

Aufbau eines kommunalen Notfall- bzw. Energiemanagements

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig es ist, Notfallpläne zu haben, um im Krisenfall spontan reagieren zu können. Desweitern ist eine detaillierte Dokumentation und Auswertung des kommunalen Energieverbrauchs wesentliche Grundlage für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes. So war es für uns selbstverständlich den beiden Beschlüssen zuzustimmen.

Für Fragen, Kritik, Anregungen und gute Ideen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung: Ihre SPD-Gemeinderäte Renate Hettwer, Winfried Vaudlet und Hanspeter Rausch www.spd-neulussheim.de

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